Was wollen Sie wissen?

1:    Werden die Beratungskosten von der Krankenkasse übernommen?
Generell werden Leistungen durch den Heilpraktiker von Privatversicherungen komplett oder teilweise erstattet. Eine Erstattung der Kosten bei gesetzlichen Versicherungen ist nur möglich, wenn eine Zusatzversicherung über Leistungen durch den/die Heilpraktiker/-in abgeschlossen wurde. Ohne Zusatzversicherung können gesetzlich versicherte Patienten den/die Heilpraktiker/-in als Selbstzahler ohne Überweisung aufsuchen.
 
2:     Wie lange dauert ein Behandlungsintervall?
Die Zahl und Dauer der Folgesitzungen richtet sich nach den jeweiligen Symptomen und der Art der Therapie und beansprucht i.d.R. 1-3 Folgetermine.